Bekommen wir endlich Carsharing in Baiersdorf? 5. April 20205. April 2020 Ein Tagesordnungspunkt hat den Ferienausschuss besonders beschäftigt. Der Bauunternehmer Paulini möchte seinen Firmensitz nach Baiersdorf in die Hut verlegen und will in diesem Zusammenhang Stellplätze seiner Wohnanlage Hutwiesen durch Carsharing-Stellplätze ersetzen. Er stellte den Antrag, mit 3 Elektroautos für Carsharing 30 reguläre Stellplätze zu ersetzen, also im Verhältnis 1:10 und begründete dies mit früheren Zusagen seitens des Bürgermeisters und mit Erfahrungen aus seiner Anlage Storchenquartier in Baiersdorf, in der die Auslastung der Zweitparkplätze für die Eigentumswohnungen nur recht gering sei. In der Baiersdorfer Stellplatzordnung ist ein solcher Ersatz ausdrücklich möglich, das Verhältnis liegt aber im Ermessen des Stadtrates. So gab es schon im Bauausschuss Diskussionen über das „richtige“ Verhältnis und die Verwaltung wurde beauftragt, Beispiele aus anderen Kommunen zu finden. Als Vorschlag standen im Raum 1:3 von der CSU und 1:6 von den Grünen, vorgetragen von Karl-Heinz Roll. Die Verwaltung legte jetzt Zahlenmaterial aus anderen Kommunen vor. Dieses reichte von der Stadt München mit 1:2 über die Stadt Geisenheim mit 1:3 bis Bamberg mit 1:6. In der Beschlussvorlage für den Ferienausschuss stand, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und dann noch 2 Bedingungen zu formulieren, unter welchen Voraussetzungen es Hr. Paulini in Aussicht gestellt werden könnte. Erste Bedingung: Der Ersatz der Parkplätze würde mit einem neuen in der Sitzung festzulegenden Schlüssel 1: …. Parkplätze ersetzen. Zweite Bedingung: Der Bauherr sollte verpflichtet werden, die Carsharing-Stellplätze den einzelnen Wohnungen zuzuordnen und ins Grundbuch einzutragen. Die Diskussion um den Umrechnungsschlüssel war eröffnet. Mehrheitlich wurde unserem Vorschlag 1:6 gefolgt. Die 3 Vertreter der CSU präferierten 1:3 und äußerten so viele Bedenken wegen des Parkplatzdruckes, dass eine Kompensation durch Carsharing-Stellplätze eigentlich gar nicht erwünscht schien. Knackpunkt in der Diskussion war dann die Zuordnung der Carsharing-Stellplätze zu den einzelnen Wohnungen. Wie sollte es gehen, dass jemand eine Wohnung kauft mit einem festen Stellplatz und 1/6 Carsharing-Stellplatz, den er/sie möglicherweise gar nicht nutzen will? Die Diskussionen drehten sich im Kreis. Hr. Götz, SPD, verstand das Ganze als Grundsatzentscheidung des politischen Willens, ob man nun endlich Carsharing wolle und dafür auch Risiken in Kauf nehme, z.B. dass die ganze Gegend rund um die Wohnanlage vollkommen zugeparkt werde; alles andere ließe sich regeln. Am Ende der langen Diskussionen, in denen auch der Bauunternehmer selber zu Wort kam, wurde die Beschlussvorlage in eine positive Formulierung geändert. Hr. Paulini wird das Einvernehmen erteilt, wenn er seine Stellplätze im Verhältnis 1:6 durch Carsharing-Stellplätze ersetzt und pro Wohnung mindestens einen Stellplatz fest vergibt, der dann ins Grundbuch eingetragen wird. Für die Carsharing-Stellplätze wird eine andere Regelung gewählt, z.B. ein Nutzungsrecht für alle Bewohner der Anlage. Dieser geänderten Beschlussvorlage stimmten dann 6 Stadträte zu und die 3 CSU-Stadträte dagegen. Ein hoffnungsvolles Ergebnis auf der langen Strecke zur Verkehrswende in Baiersdorf. Es ist auf den Weg gebracht, dass wir unseren einstimmigen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2016 zur Einführung von Carsharing in Baiersdorf endlich umsetzen.